Jahresabschlüsse

Die meisten Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind dazu verpflichtet, einen handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss aufzustellen – bestehend aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung.  Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus einen Anhang und einen Lagebericht erstellen.

Viele kleinere Unternehmen und vor allem viele der von uns betreuten Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Künstler, Schauspieler) wählen stattdessen die so genannte Einnahmenüberschussrechnung als Form der Gewinnermittlung.

Die Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse (für alle Rechtsformen) sowie die Erfüllung Ihrer Offenlegungspflichten sind selbstverständlich Teil unseres Kerngeschäfts.

Auch Zwischen- oder vorläufige Kreditbilanzen fertigen wir bei Bedarf gerne für Sie an, z.B. zur Vorbereitung von Unternehmensverkäufen, Finanzierungsgesprächen oder Umwandlungen.

Unsere Leistungen zu betrieblichen Jahresabschlüssen auf einen Blick

Alles aus einer Hand. Ganzheitliche Betreuung für optimale Ergebnisse

Jahresabschlüsse sind die Grundlage für fast jede betriebliche Steuererklärung und für die meisten betrieblichen Analysen und Entscheidungen. Wie Bausteine bauen Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Steuererklärung aufeinander auf.

Sie erhalten bei in unserer Steuerkanzlei deshalb sämtliche Beratungsleistungen aus einer Hand. Unsere Betreuung ist persönlich, ganzheitlich und aufeinander abgestimmt. So erzielen wir für Sie die optimalen Ergebnisse.

Dennoch erstellen wir auf Wunsch auch Jahresabschlüsse, die auf Fremdbuchhaltungen basieren. Ab einer gewissen Unternehmensgröße kann eine interne Rechnungslegung vorteilhaft sein. Um die Daten für die Abschlusserstellung digital auszutauschen, stehen in den meisten Fällen Schnittstellen zu unserer Software zur Verfügung. Wir nutzen Programme des Marktführers DATEV.

Unsere Leistungen:

  • Handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse
  • Zwischenbilanzen und vorläufige Kreditbilanzen
  • Beratung hinsichtlich bilanzieller Wahlrechte

Für eine individuelle Beratung nach Maß. Wir sind für Sie da.

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