Umwandlungen

Wer ein Unternehmen gründet, kann dessen weitere Entwicklung nicht immer abschätzen. Die Gegebenheiten, die zur Wahl der Unternehmensrechtsform geführt haben, können sich grundlegend ändern. In manchen Fällen hat sich der Unternehmer schon von Anfang an für eine ungeeignete Rechtsform entschieden –  aus Unkenntnis oder aufgrund schlechter Beratung.

Aber keine Sorge: In den meisten Fällen ist es steuerneutral möglich, die Rechtsform zu wechseln. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und begleiten Ihre Umwandlung.

Die Potentiale eines Rechtsform­wechsels optimal nutzen

Es gibt unzählige Gründe, warum ein Wechsel der Rechtsform sinnvoll sein kann.

Einige Beispiele sind:

  • Das Unternehmen wächst stärker als erwartet, es soll in naher Zukunft veräußert werden oder der Erwerb anderer Unternehmensanteile ist geplant (z.B. Holding).
  • Es entsteht Haftungspotential, das beschränkt werden sollte.
  • Eine andere Rechtsform könnte steuergünstiger sein oder die Anforderungen an die Buchhaltung vereinfachen.
  • Die Aufnahme weiterer Gesellschafter oder die Übernahme der Geschäftsleitung durch Fremdgeschäftsführer ist geplant.
  • Die angestrebte Finanzierung ist in einer anderen Rechtsform leichter durchführbar.
  • Im Unternehmen gebundene Verluste könnten steuerlich besser genutzt oder die Kosten des Jahresabschlusses gemindert werden.

Im persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen die Vorteile einer passenden Rechtsform. Haben Sie sich für die Umwandelung entschieden, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie ein Rechtsformwechsel erfolgen kann und welches Vorgehen optimal zu Ihrer Situation passt. Gibt es im Unternehmen gebundene stille Reserven, die zu einer Steuerbelastung führen würden, sollten diese in aller Regel nicht aufgedeckt werden.

Wir finden die für Sie beste Lösung und setzen sie mit Ihnen in die Tat um. In enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren sorgen wir für die steuerliche Optimierung Ihrer Gründungsurkunden und Gesellschaftsverträge.

Auch nach der handels- und steuerrechtlichen Umsetzung der Umwandlung sind wir für Sie da: Wir stehen Ihren beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei, sich in der neuen Rechtsform zurecht zu finden.

Unsere Leistungen:

  • Unternehmensumwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz und Einzelsteuergesetzen
  • Verschmelzungen
    Spaltungen (Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederung)
  • Vermögensübertragung
  • Formwechsel
  • Einbringung von Betrieben und Teilbetrieben
  • Steuerliche Optimierung von Gründungsurkunden und Gesellschaftsverträgen

Für eine individuelle Beratung nach Maß. Wir sind für Sie da.

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