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Kommunikation mit  Finanzbehörden

Fast nirgends ist es so wichtig, in Verhandlungen die richtigen Worte und engen Definitionen zu verwenden, wie im deutschen Steuerrecht.

Wir sprechen sowohl Ihre als auch die Sprache des Finanzamtes – fließend in Wort und Text. Die Steuerberatung Grein fungiert als Dolmetscher zwischen Ihnen und der Finanzbehörde und übernimmt die Führung , sobald es nötig ist.

In unserer täglichen Arbeit vertreten wir unsere Mandanten schriftlich, elektronisch, telefonisch oder in direkten mündlichen Verhandlungen gegenüber den Finanzämtern. In Abstimmung mit Ihnen als Mandant setzen wir Ihre Rechte durch und sind Ihr Garant für Chancengleichheit in jeder Lage.

Wir sorgen für Chancengleichheit

Steuerpflichtige, die schon einmal in Diskussion mit Finanzämtern standen, fühlen sich nicht selten ausgeliefert. Es ist beinahe unmöglich, auf vorgebrachte Argumente zu reagieren, wenn man die genaue Rechtslage nicht kennt. Es stellen sich Fragen wie:
Welche Rechte habe ich? Welche meiner Aussagen werden vielleicht zu Unrecht zu meinem Nachteil ausgelegt? Wird das geltende Verfahrensrecht überhaupt korrekt eingehalten? Und ist die Entscheidung des Finanzamtes richtig bzw. zulässig?

Diese Last nehmen wir von Ihren Schultern – mit viel Erfahrung und Verhandlungsgeschick. Beispielsweise übernehmen wir jeglichen Schriftverkehr, prüfen Steuerbescheide, beantworten Rückfragen, begleiten Betriebsprüfungen, führen Verhandlungen und im Zweifel auch Einspruchs- oder gar Klageverfahren. Dabei nutzen wir bei Bedarf die modernsten Kommunikationswege, die die Finanzverwaltung aktuell zur Verfügung stellt.

Selbstverständlich erfolgt diese Kommunikation immer in vorheriger Abstimmung mit Ihnen. Wir erläutern Ihnen komplexe Sachverhalte, steuerliche Chancen und Fallstricke auf verständliche Art. Gemeinsam entscheiden wir, welches Vorgehen für Ihre Situation das beste ist.

Unsere Leistungen:

  • Sämtlicher mündlicher und schriftlicher Kontakt mit Finanzbehörden
  • Beantwortung von Rückfragen und Klärung von Sachverhalten
  • Überprüfung von Bescheiden und Entscheidungen der Finanzbehörden
  • Stellung von steuerlichen Anträgen
  • Führung von Einspruchs- und Klageverfahren
  • Elektronische Übermittlung von Daten und Informationen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • U.v.m.

Für eine individuelle Beratung nach Maß. Wir sind für Sie da.

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