Abwehrberatung

Selbst bei bester Vorbereitung und gewissenhafter Abgabe von Steuererklärungen kommt es gelegentlich zu Diskussionen oder Konflikten mit der Finanzverwaltung.

Diese Konflikte entstehen häufig aus Fehlern der Finanzämter oder aufgrund der unterschiedlichen Auslegung von einschlägigen Rechtsnormen: Sie als Mandant und wir als Steuerberater neigen selbstverständlich dazu, die herrschenden Gesetze möglichst zu Ihrem finanziellen Vorteil auszulegen. Aus nachvollziehbaren Gründen legen Finanzbeamte aber die Gesetze oft pro-fiskalisch – also zu Gunsten des Staates – aus.

Ihre Rechte durchsetzen. Mit Erfahrung und dem nötigen Feingefühl

Als Abwehrberatung bezeichnen wir sämtliche, uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um Sie vor dem Finanzamt zu vertreten und Ihnen zur bestmöglichen Lösung zu verhelfen.

Solche Unstimmigkeiten zu lösen, erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz, Kenntnis der komplexen Verfahrensvorschriften und auch Verhandlungsgeschick. Diese Kernkompetenzen zählen zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei. So können wir die meisten Konflikte bereits auf dem kleinen Dienstweg für Sie klären.

Zu unseren Leistungen zählen u.a.:

  • Prüfung von Steuerbescheiden,
  • fundierte Beantwortung von Rückfragen des Finanzamtes,
  • Beantragung sog. „verbindlicher Zusagen“,
  • Führen des Einspruchsverfahrens,
  • Antragstellung (z.B. Herabsetzungsanträge, Erlassanträge, Änderungsanträge),
  • Beantragung von steuerlichen Wahlrechten,
  • schriftliche und mündliche Verhandlung mit dem Finanzamt,
  • das Klageverfahren.

Für eine individuelle Beratung nach Maß. Wir sind für Sie da.

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